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   OLG Köln, 12.04.2011 - I-5 W 11/11   

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https://dejure.org/2011,15720
OLG Köln, 12.04.2011 - I-5 W 11/11 (https://dejure.org/2011,15720)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.04.2011 - I-5 W 11/11 (https://dejure.org/2011,15720)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. April 2011 - I-5 W 11/11 (https://dejure.org/2011,15720)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • unalex.eu

    Art. 27 Brüssel I-VO
    Rechtshängigkeit - Klage vor einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats - Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 485; EuGVVO Art. 27
    Kein selbstständiges Beweisverfahren bei Anhängigkeit eines Rechtsstreits im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485; EuGVVO Art. 27
    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens bei Anhängigkeit eines Rechtsstreits über Zahnarzthonorar vor einem ausländischen Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweisverfahren im Inland trotz Rechtshängigkeit im Ausland?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hauptsacheverfahren im EU-Ausland: Selbständiges Beweisverfahren zulässig? (IBR 2011, 1280)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1058
  • BauR 2011, 1868
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Freiburg, 28.05.1999 - 12 O 140/98

    AA des HV, Unternehmervorteile, unterjährige Tätigkeit, drei Monate, Basisbetrag,

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2011 - 5 W 11/11
    Im Umkehrschluss dazu fehlt folglich das rechtliche Interesse i.S.d. § 485 Abs. 2 ZPO grundsätzlich immer dann, wenn ein zivilprozessualer Rechtsstreit gar nicht erst entstehen kann (vgl. OLG Celle NJW-RR 2000, 110; Thomas/Putzo, 31. Aufl. 2010, § 485 Rn. 7a) oder bereits anhängig ist (vgl. § 485 Abs. 3 ZPO).
  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    Die Klage ist im letztgenannten Fall als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 36/84, NJW 1986, 662; OLG Köln, VersR 2012, 1058 f.; Kropholler/von Hein, EuZPR, 9. Aufl., Art. 27 EuGVVO Rn. 25; Wagner in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., Art. 27 EuGVVO Rn. 60 f.).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 6 U 5/12

    Sukzessivlieferungsvertrag nach UN-Kaufrecht: Verfahrensaussetzung wegen

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Köln zur Frage des Rechtsschutzinteresses an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, wenn in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem das Beweisverfahren beantragt wird, ein (späteres) Hauptsacheverfahren gemäß Art. 27 EuGVVO als unzulässig anzusehen sei, weil der Streitgegenstand bereits im Hauptsacheverfahren vor einen Gericht eines anderen Mitgliedsstaates rechthängig sei (Beschluss v. 12.04.2011, 5 W 11/11, VersR 2012, 1058).
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